Aktuelle Situation

Die Winterweizenernte ist abgeschlossen. Die Erträge und Qualitäten waren nicht zufriedenstellend. Gegenwärtig werden die Flächen für die Winterrapsaussaat vorbereitet. Erste Betriebe haben bereits Winterraps bestellt.

Herbstdüngung im Winterraps

Raps hat im Vergleich zu anderen Winterungen bis zur Vegetationsruhe einen relativ hohen Stickstoffbedarf von ca. 50 bis 75 kg N/ha. Unter bestimmten Voraussetzungen kann laut Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) im Herbst eine Düngung bis 1. Oktober erfolgen. Es dürfen maximal 60 kg Gesamt-Stickstoff oder 30 kg Ammonium-Stickstoff je Hektar gedüngt werden. Die Höhe der Stickstoffgabe im Herbst muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr angerechnet werden.

Gegenwärtig bietet sich eine Düngung mit organischen Düngemitteln an. Organische Dünger haben den Vorteil, dass neben Stickstoff auch Phosphor, Kalium und Mikronährstoffe mit ausgebracht werden. Um ein Überwachsen der Bestände zu verhindern, sollte eine ammoniumbetonte Ernährung bevorzugt werden. PIADIN® sorgt für eine bedarfsgerechte ammoniumbetonte Ernährung. Weiterhin werden dadurch Auswaschungsverluste durch Starkregen vermieden. Die Jugendentwicklung und die Wurzelbildung werden dank ammoniumbetonter N-Bereitstellung optimal gefördert. Die Aufwandmenge von PIADIN® in Gülle oder Gärresten beträgt fünf Liter pro Hektar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Herbstdüngung im Winterraps auch in nitratbelasteten Gebieten (Rote Gebiete) möglich. Dafür muss der Nmin-Gehalt vor der geplanten Düngung auf der entsprechenden Fläche bestimmt werden. Der Gehalt an pflanzenverfügbarem Stickstoff (Nmin) darf maximal 45 kg N/ha betragen.

Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Da die Umsetzung der Düngeverordnung auf Länderebene erfolgt, kann das in Sachsen-Anhalt mit den Ansprechpartnern der LLG erfolgen. Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie hier.