Spate zwischen Niederschlag und Frost

Am 1. Februar ist es soweit und nach den Vorgaben der Düngeverordnung können Nährstoffe appliziert werden. Das Wetter macht jedoch in vielen Regionen einen Strich durch die Rechnung. Böden sind teilweise durch die hohen Niederschläge wassergesättigt und gefroren – in beiden Fällen darf nicht appliziert werden.

 

Möglichkeiten gering!? Strategie überdenken…

Größtenteils wird geplant den Wirtschaftsdünger so früh wie möglich zu applizieren, um Bestände zu ernähren und Kapazitäten im Lagerraum zu schaffen. Sollte dies nicht möglich sein, so kann weiter in Betracht gezogen werden, die Applikation von Wirtschaftsdünger mit Düngemitteln mineralischer Herkunft zu kombinieren. Stabilisierte Produkte wie ALZON® flüssig-S 25/6, ALZON® flüssig-G 20/8, oder ALZON® flüssig-S 22/4 ermöglichen eine optimale Kombinationsmöglichkeit, zusätzlich werden Überfahrten gespart. Im Bild die symbolische Darstellung der Anwendungsempfehlung. Sollten Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.

 

Online Veranstaltungen gehen in die zweite Runde

Nach überaus erfolgreichem Verlauf der „Fachtagungen Düngung 2020/21“ gehen wir von der Theorie in die Praxis über. Mit wöchentlichen Vegetationschecks schauen wir in den Entwicklungsverlauf der Kulturen und betrachten die Bestände mit Experten aus der Branche. Termine hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.duengerevents.de/#aktuelle-events