Sperrfrist auf dem Ackerland ab 1. Oktober

Neben dem Roden von Kartoffeln und Zuckerrüben und dem Maishäckseln läuft auch die Aussaat von Wintergetreide auf Hochtouren. Doch wer noch Kulturen mit Düngebedarf hat, muss sich beeilen!

Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel generell nach der Ernte der letzten Hauptfrucht. Die Sperrfrist dauert bis einschließlich 31. Januar an. Zu Zwischenfrüchten und Winterraps dürfen jedoch bis zu 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September gedüngt werden. Allerdings muss die Aussaat der zu düngenden Kultur bis zum 15. September erfolgt sein.

Wintergerste darf nur nach einer Getreidevorfrucht mit 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff gedüngt werden. Die Aussaat muss bis 30. September erfolgen.

Sperrfrist im Grünland endet am 31. Oktober

Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau beginnt am 1. November und dauert auch bis zum 31. Januar. Ab dem 1. September bis zum Sperrfristbeginn dürfen maximal 80 kg/ha Stickstoff aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden.

Ausbringung von Mikronährstoffen

Die Ausbringung von Mikronährstoffen ist nicht von der Sperrfrist betroffen und kann auch nach dem 1. Oktober erfolgen.