Aktuelles vom Acker

Die Feldarbeiten sind in vollem Gange. Neben der Bodenbearbeitung läuft aktuell die Aussaat von Wintergetreide auf Hochtouren. Nebenbei werden Kartoffeln gerodet, Mais gehäckselt und die Zuckerrübenkampagne ist auch gestartet. Wer noch Kulturen mit Düngebedarf hat, muss sich beeilen.

Sperrfrist auf dem Ackerland ab 1. Oktober

Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel generell nach der letzten Hauptfrucht-Ernte, spätestens am 1. Oktober. Die Sperrfrist dauert bis einschließlich 31. Januar an. Zu Zwischenfrüchten und Winterraps dürfen bis zu 30 Kilogramm je Hektar (kg/ha) Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September gedüngt werden. Allerdings muss die Aussaat der zu düngenden Kultur bis zum 15. September erfolgt sein.

Wintergerste darf nur nach einer Getreidevorfrucht mit 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff gedüngt werden. Die Aussaat muss bis 30. September erfolgt sein.

Sperrfrist im Grünland endet am 31. Oktober

Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau beginnt am 1. November und dauert auch bis zum 31. Januar. Ab dem 1. September bis zum Sperrfristbeginn dürfen maximal 80 kg/ha Stickstoff aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden.

Ausbringung von Mikronährstoffen

Die Ausbringung von Mikronährstoffen ist nicht von der Sperrfrist betroffen und kann auch noch nach dem 1. Oktober erfolgen.