Herbstdüngung zum Winterraps
Bei überwiegend guten Bedingungen ist im Land mittlerweile die Rapsbestellung angelaufen.
Besonders für die nachfolgenden Situationen sollte eine Herbstdüngung in Betracht gezogen werden:
- sehr geringe Nmin-Mengen im Boden zur Aussaat
- im Zuge der Einarbeitung von sehr großen Strohmengen (N-Sperre)
- späte Rapsaussaat, insbesondere nach der Vorfrucht Winterweizen
- geringes Stickstoff-Nachlieferungsvermögen der Böden
- auf Flächen ohne langjährige organische Düngung
- sehr schwaches Wachstum und unzureichende Pflanzenentwicklung (bis Mitte/Ende September sollten die Rapspflanzen mindestens vier Laubblätter und einen Wurzelhalsdurchmesser von vier Millimetern vorweisen)
Ist die Entscheidung für eine Stickstoffdüngung im Herbst gefallen, so ist eine Düngung dann bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Oktober entsprechend der Düngeverordnung möglich. Dabei ist allerdings der Nachweis zu führen, dass ein Stickstoffdüngebedarf besteht (§4 Abs. 1 DüV). Mit dieser Düngung im Herbst dürfen laut Düngeverordnung maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff ausgebracht werden. Darüber hinaus muss die Rapsaussaat spätestens bis zum 15. September erfolgt sein. Zu beachten ist weiterhin, dass die im Herbst ausgebrachten Mengen an verfügbarem Stickstoff vollständig auf die Bedarfskalkulation im Frühjahr anzurechnen ist.
Für die nitratbelasteten “roten“ Gebiete gelten besondere Regeln. Hier darf nur eine Stickstoffdüngung erfolgen, wenn der Nmin-Gehalt der obersten Bodenschicht (0 bis 30 cm) den Wert von 45 kg Nmin/ha nicht überschreitet. Der Nmin-Gehalt muss dazu schlagweise auf dem Betrieb ermittelt werden.