Ist das noch Frost oder kann man schon düngen?

In Brandenburg wird die Düngeverordnung an dieser Stelle sehr scharf umgesetzt. Jede Form von Frost im Boden verbietet das Aufbringen von stickstoff- oder phoshathaltigen Düngemitteln, unabhängig von der Nährstoffkonzentration. Auch sogenannter Nachtfrost stellt hier keine Ausnahme dar, der Boden muss vollständig aufgetaut sein. In anderen Bundesländern gibt es dazu abweichende Regelungen, daher ist eine genaue Prüfung durchaus angebracht. Des Weiteren besteht eine Nachweispflicht, es ist anzuraten Fotoaufnahmen anzufertigen oder die Angebote des DWD zu nutzen.

Neben der Frostregel gelten die Bestimmungen zu wassergesättigtem Boden, Schneebedeckung oder Überstau. In allen Fällen muss auf besseres Wetter gewartet werden. Es ist auch anzuraten die Abstandsregeln zu Gewässern und Biotopen und auch Nichtkulturland sowie zu Biobauern vor der ersten Düngung im Team zu besprechen und die Kartenwerke ggf. zu erneuern. Die aktuelle Technik unterscheidet Randstreuen (über die Feldgrenze hinaus), Grenzstreuen (scharf bis an die Grenze) oder Grabenstreuen (einen Meter vor der Grenze). Aber auch das reicht noch nicht aus, es müssen häufig Abstände von fünf Metern eingehalten werden. Die genauen Regeln sind vielfältig, die jeweiligen Abstände, besonders zu Gewässern, sollten mit dem zuständigen Landwirtschaftsamt abgestimmt werden.