Das Ministerium informiert
Pünktlich vor dem Düngestart informierte das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) darüber, dass die Roten Gebiete in Brandenburg aufgehoben sind. Alle anderen Düngeregeln bleiben davon unberührt. Damit reagiert das MLEUV auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts und stellt damit Rechtssicherheit her.
Trendwende
Die steigenden Temperaturen werden den Frost zügig aus dem Boden vertreiben, nichtsdestotrotz wird die Befahrbarkeit noch auf sich warten lassen. Bodenfrost spielt eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Möglichkeit zur Düngung. Mit den Prognosemodellen des Deutschen Wetterdienstes, welche hier abgerufen werden können, kann Rechtssicherheit auf den Betrieben geschaffen werden. Eine sinnvolle Ergänzung im weiten Bereich der Digitalisierung. Neben Bodenfrost werden auch die Parameter wie Befahrbarkeit oder Schneehöhe angegeben.
