Konsequent entscheiden!

Die Situation auf dem Betriebsmittelmarkt ist nicht gerade beständig, auf dem Konsummarkt sind die Amplituden noch viel größer. Daher stellen sich viele Betriebsleiter die Frage, welchen Hektar man noch bestellen kann. Der Markt zwingt den Landwirt zur Produktionsentscheidung auf Grenzstandorten, denn viel Anpassungsspielraum bleibt nicht mehr und mit der Saat entstehen die ersten Kosten.

In aller Regel handelt es sich um obligatorische Roggenstandorte, ein Fruchtwechsel beschränkt sich auf Mais oder Hirse. Der Zielertrag des Roggens liegt bei ca. 30 dt/ha für Populationsroggen bei hohen Schwankungen um 60 Prozent. Es ist daher durchaus möglich über 50 dt/ha unter idealen Bedingungen zu ernten. Wahrscheinliche Minimalerträge liegen aber auch schnell im Bereich von 15 dt/ha. Die Nährstoffentzüge sind über alle Nährstoffe zu betrachten, jedoch nur für das Hauptprodukt (Korn), solange die Koppelprodukte auf dem Acker oder im Betrieb bleiben. Die Entzüge sind dabei sehr stark vom Ertrag abhängig. Bei der idealisierten, mittelfristigen Betrachtungsweise müssten aber zusätzlich mindestens Auswaschungsverluste pauschal in Höhe von 20 Prozent kalkuliert werden, da die Böden vor allem aus Sand bestehen.

Eine sehr geringe oder keine Abhängigkeit zum Ertrag ist bei den anderen Betriebsmitteln festzustellen. Ohne Saat gibt es keine Ernte, bei Roggen kann man jedoch mindestens zwei Ansätze unterscheiden, so Populationsroggen oder Hybridroggen, welcher in den Landessortenversuchen regelmäßig 20 Prozent mehr erntet. Selbst im umlaufenden Nachbau (jährlicher Zukauf von Z-Saatgut zur innerbetrieblichen Nachbauproduktion) mit professioneller Aufbereitung und Beizung (weniger geht nicht) müssen etwa 50 €/ha kalkuliert werden. Der Zukauf von Hybridsaatgut schlägt mit 1,7 Einheiten/ ha zu Buche (125 bis 150 €/ha). Interessant ist durchaus Kurzstrohroggen, welcher auf Grund seiner hervorragenden Standfestigkeit ohne Wachstumsregler auskommt. Dieser ist jedoch noch etwas teurer, lässt sich aber auch leichter dreschen, zu den Arbeitserledigungskosten aber später mehr.

Das Minimum der Intensität liegt im Pflanzenschutz bei einer Herbizidbehandlung nach der Saat. Wenn diese Anwendung sitzen soll, muss man 35€/ha kalkulieren (+ Überfahrt 11 €). Bei der Kombination einer moderarten, ammoniumbetonten Düngung, geringer Saatstärke bei nicht zu früher Saat (ab Ende September) und gesunden Sorten kann auf eine zeitige Frühjahresanwendung von Pflanzenschutzmitteln (üblich BBCH 31/32) weitestgehend verzichtet werden. Eine spätere Behandlung gegen Braunrost vor der Blüte (BBCH 59 / ca. 30 bis 35 € ohne Überfahrt) mit potenter Stoppwirkung und befriedigender Dauerleistung wird dann jedoch kaum zu vermeiden sein.

Schwieriger wird der Verzicht auf einen frühen Wachstumsregler (BBCH 31, was eine zusätzliche Überfahrt bedeutet / 25 € ohne Überfahrt) bei N-Mengen Oberhalb von 70 kg N/ha oder Stickstoffnachlieferungen aus dem Vorjahr, wie bei einer beherzten Wirtschaftsdüngerapplikation zu Mais oder dem Einsatz von Mist vor der Saat. Hier droht Tieflager, da den unteren Internodien die nötige Stabilität zum Tragen des langen Roggenhalmes fehlt. Auch bei deutlich zu hohen Bestandesdichten (zu frühe Saat bei zu hoher Saatstärke) treibt sich der Roggen zusätzlich in die Höhe und die Lagergefahr nimmt zu. Aber nicht nur das, solche Bestände leiden oft auch unter Mehltau oder die Roste werden aus dem Herbst verschleppt. Damit wird eine Durchfahrt um BBCH 31 (+ Fungizid 20 €/ha) selbst unter trockenen Bedingungen unumgänglich.

Eine Spezialbeizung mit Carboxamiden soll den Roggen im Herbst vor Infektionen schützen. Allerdings ist diese Beizung aktuell nur für die neuesten Hybridroggen verfügbar, was den Saatgutpreis selbst bei minimalen Saatstärken massiv in die Höhe treibt. Interessant wäre diese zusätzliche Beizung auch für Kurzstrohroggen oder Populationsroggen, um die erste Überfahrt im Frühjahr sicher aussparen zu können. Eine Attraktion wäre jedoch nur bei einem Mehrpreis von maximal 15 €/ha für die zusätzliche Beizung gegeben.

Neben den Betriebsmitteln muss aber auch die Arbeit erledigt werden, hier laufen nochmal erhebliche Summen auf, welche kaum zu reduzieren sind. Eine tiefe mischende Bodenbearbeitung ist auf sehr sandigen Böden notwendig, da diese zur Dichtlagerung neigen (fehlende Quellungs-/Schrumpfungsprozesse). Die Saat ist genauso nötig wie die Saatgutbeförderung, auch die Düngung und Überfahrten mit der Feldspritze sind nicht zu vermeiden. Es folgen Drusch und Korntransport sowie die Stoppelbearbeitung, wenn auch nur mit einem Strohstriegel. So sind diese dem Verfahren in jedem Fall anzurechnen. In Summe fallen fixe und variable Maschinenkosten, Lohn und Kosten für Diesel an.