Düngung als Managementinstrument

Im Jahr 2017 haben sich die Düngeregeln stark verändert und auch in den Folgejahren gab es immer wieder Anpassungen. Eine zu jeder Zeit physiologisch sinnvolle Ernährung des Pflanzenbestandes ist nicht mehr ohne weiteres möglich. Dementsprechend muss auch die Sichtweise auf die Pflanzenernährung überdacht werden. Die Regeln sind nicht grundsätzlich falsch und dienen einem übergeordneten Zweck – dem Erhalt der Umwelt. Nichtsdestotrotz hat der Pflanzenernährer im Vergleich zum Nährstoffmanager oft das Nachsehen. Ein prominentes Beispiel ist die stark reglementierte Herbstdüngung. Seit 2017 ist die Düngung unter anderem nur in den Kulturen Raps und Gerste sowie zu Zwischenfrüchten und Futter nach der Hauptfrucht Getreide möglich. Zusätzlich muss nun seit wenigen Jahren bei der Düngebedarfsermittlung (DBE) im Frühjahr, die reglementierte Herbststickstoffmenge von maximal 60 kg/ha abgezogen werden. Gleichzeitig gibt es aber keine Negativbilanzmenge aus der Vorfrucht, also ein Bonus für die Differenz aus realer Düngung und Düngebedarfsermittlung.

Die Erntejahre 2018 und 2019 waren von Trockenheit und Hitze geprägt. In 2022 und 2023 sind die N-Preise auf Grund von Kapriolen auf dem Energiemarkt in ungeahnte Höhen geschnellt. Im Erntejahr 2025 glaubt man in einem Déjà-vu zu stecken. Doch alle Jahre haben eines gemeinsam: Die Düngebedarfsermittlung wurde auf vielen Standorten in der Mark nicht ausgenutzt, mit weitreichenden Folgen. Die Entwicklung der Folgefrucht entsprach oft nicht den Erwartungen und im Weizen werden E- und A-Qualitäten weniger oft erreicht, obwohl das Sortenspektrum in Richtung hoher Qualität angepasst worden ist. Nebenbei sei erwähnt, dass die einkommenswirksamen Folgen der DüV von den produzierenden Betrieben getragen werden und der technische Fortschritt der letzten Jahre dazu beiträgt, Düngung immer individueller und damit umweltgerechter zu gestalten.

Dementsprechend muss die Fruchtfolge im konventionellen Landbau angepasst werden. Der Anspruch des Pflanzenschutzes, Priorität 1 bei der Fruchtfolgegestaltung zu besetzen, ist nicht mehr zeitgemäß. Hier steht ab sofort das Nährstoffmanagement. Abtragende Früchte mit geringem N-Bedarf im Herbst (Roggen) sollten nicht nach Kulturen gebaut werden, welche hohe N-Mengen hinterlassen (Qualitätsweizen), hier sind Zwischenfrüchte oder Raps besser geeignet, um überschüssigen Stickstoff aufzunehmen. Probleme gibt es auch nach hohen Güllegaben im späten Frühjahr (ab Mitte März zu Getreide auf Grund von Trockenheit), welche vom Pflanzenbestand nicht ausreichend aufgenommen werden können (z.B. Raps oder Gerste). Entweder man passt die Güllegabe in Menge und Zeitpunkt an oder die N-Aufnahme muss im Spätsommer abgesichert werden. Auch die Sperrzeiten für Wirtschaftsdünger sollten stärker regionalisiert werden. Es spricht viel für zeitigere Frühjahrestermine (Januar zu Raps und Getreide), eine Absicherung der Stickstoffverlagerung oder der ungewollten Lachgasbildung ist mit Nitrifikationsinhibitoren möglich. Weniger effektiv und mittelfristig umweltbelastend (auf Grund hoher Herbst Nmin-Mengen) zeigen sich zu späte Wirtschaftsdüngergaben (z.B. im April zu Getreide oder im Juli zu Mais). Es muss schließlich bedacht werden, dass verbindliche Mindestwirksamkeitsfaktoren für Wirtschaftsdünger in den letzten Jahren immer wieder angehoben wurden und somit Mineraldünger zusätzlich aus der Fruchtfolge verdrängt wird.

Die Kehrseite der Medaille zeigt dem Manager aber auch Möglichkeiten auf. So spricht nichts gegen eine Ernährung der Folgekultur in der aktuellen Hauptfrucht, insofern die Düngebedarfsermittlung (DBE) nicht überschritten wird. Der geforderte Bonus aus Absatz eins wir damit vorzeitig abgerufen. Man vermeidet die reglementierte Herbstdüngung zu nutzen und die Düngebedarfsermittlung im folgenden Frühjahr muss nicht mit einem weiteren Subtrahenden belastet werden. Im Ergebnis heißt diese Verfahrensweise aber nicht, dass mehr gedüngt wird, man hat lediglich Reserven. Ein wesentlicher Vorteil ist der Aufbau eines verfügbaren N-Pools vor Früchten, welche in der Verwertung von Residualstickstoff hervorragend sind. Das sind im Wesentlichen solche, die nach DüV im Herbst gedüngt werden dürfen. Charmant ist dabei, dass die Folgekultur die Nährstoffe sehr wahrscheinlich in Biomasse umsetzten wird, da Zeit (Saat) und Raum (Bodenhorizont) in diesem Fall eine Einheit bilden, was man von einer Nachdüngung in der ersten Oktoberwoche nicht behaupten kann.

Jedes noch so kleine Geldstück besitz aber drei Seiten. Natürlich, die Rede ist vom Rand auf dem die Münze balancieren kann. Hier steht seit 2017 die Kernaufgabe: Nährstoffe bewahren, Bodenfruchtbarkeit erhalten. Am Ende wird sich neben den knapp bemessenen Düngermengen (DBE) immer ein zügig umlaufener Pool von Nährstoffen (Mikrobiom/Humus) bewähren, welcher die Kulturpflanzen im richtigen Moment unterstützt. Bei unzureichender Ernährung des Bodenlebens wird sich der Pool langfristig verkleinern.