Herbstdüngung

Zu der bevorstehenden und teils schon begonnenen Aussaat der Herbstkulturen stellt sich die Frage, wie sich diese bestmöglich etablieren lassen und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind.

Wegen der in diesem Jahr teils deutlich niedrigeren Ertragsniveaus und Stickstoff(N)-Entzüge, ist regional mit hohen Reststickstoffgehalten im Boden zu rechnen. Dies ist bei der Düngeplanung im Herbst zu berücksichtigen. Laut Düngeverordnung darf im Herbst nur Stickstoff gedüngt werden, wenn dieser auch von der Pflanze vor dem Winter aufgenommen werden kann. Dies ist auf maximal 30 Kilogramm pro Hektar (kg/ha) Ammonium-N beziehungsweise 60 kg/ha Gesamt-N beschränkt und bezieht sich sowohl auf mineralische als auch auf organische Dünger. Eine N-Düngung im Herbst darf nur zu den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchten und Grünland erfolgen. Allein die Förderung der Strohrotte ist keine Voraussetzung für eine Herbstdüngung, hier muss die N-Applikation unterbleiben. In Roten Gebieten gelten teils striktere Vorgaben.

Für die genaue Ausgestaltung der zulässigen Düngertermine, Kulturen, Sperrfristen und Düngehöhen sind die jeweils regionalen rechtlichen Vorschriften zu beachten. Wichtig ist, sämtliche im Herbst gedüngten N-Mengen sind vollumfänglich in der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen und im Frühjahr anzurechnen.