Fachberater Baden-Württemberg

Ruben Tabet
Baden-Württemberg

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Raps – Was steht an?

Inzwischen ist auch der spät gesäte Raps aufgelaufen. Die allermeisten Bestände sind unter der aktuell wüchsigen Witterung gut entwickelt und befinden sich im 4- bis 6-Blatt-Stadium. Momentan gilt es die Flächen regelmäßig auf den Befall mit Schädlingen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu bekämpfen. Dies gilt in besonderem Maße für Erdflöhe und Schnecken. Bei weiterentwickelten Beständen empfiehlt sich eine Wachstumsregleranwendung. Diese Maßnahme kann mit einer Bordüngung kombiniert werden.

Herbstdüngung jetzt abschließen

Für eine gute Entwicklung benötigt der Raps neben Stickstoff auch ausreichende Mengen Schwefel in Sulfatform. Um einem Überwachsen der Bestände im Herbst vorzubeugen und eine optimale Wurzelentwicklung zu ermöglichen bieten sich stabilisierte Stickstoffdünger für die Herbstdüngung an. Laut Düngeverordnung darf im Herbst nur Stickstoff gedüngt werden, wenn dieser auch von der Pflanze vor dem Winter aufgenommen werden kann. Dies ist auf maximal 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N beschränkt und bezieht sich sowohl auf mineralische als auch auf organische Dünger. Die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel gilt auf Ackerland ab dem 1. Oktober. Danach ist eine Ausbringung von N-Düngern nicht mehr zulässig.

Wintergerste kann gesät werden

Die ersten Betriebe haben mit der Aussaat der Wintergerste begonnen. Ob eine Stickstoffdüngung im Herbst sinnvoll ist muss immer individuell entschieden werden. Dabei spielen der Standort, Reststickstoffgehalte, Stickstoffnachlieferung des Bodens, Vorfrucht und der Saattermin eine entscheidende Rolle. Je geringer die Versorgung mit Stickstoff aus dem Boden ist, desto eher bietet sich eine Herbstdüngung an. Die Herbstdüngung ist in Wintergerste nur in Beständen die vor dem 30. September gesät wurden zulässig. Auch hier beginnt die Sperrfrist zur Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger am 1. Oktober.