Deklaration von Düngemitteln

Das Inverkehrbringen von Düngemitteln kann nach Düngemittelverordnung (nationale Gesetzgebung) oder nach der EU-Düngeprodukte Verordnung (EU Gesetzgebung) erfolgen. Jeder Düngerpartie muss eine Warendeklaration beiliegen. Die Angaben auf der Deklaration werden durch die nationale bzw. EU-Gesetzgebung festgelegt.