Rinderhaltende Betriebe benötigen Grundfutter. Dies wird durch Maisanbau und Grünlandnutzung sichergestellt. Eine Abfuhr organischer Substanz von der Fläche ist mit einem Export von Nährstoffen verbunden. Diese Nährstoffe müssen dem Grünland wieder zugeführt werden. Auf einer Seite geschieht das, vor allem bei viehhaltenden Betrieben über organische Düngemittel, wie Mist oder Gülle. Bei den organischen Düngemitteln handelt es sich um „Volldünger“ mit einer ganzen Bandbreite an Nährstoffen. Neben Stickstoff sind in der Gülle unter anderem Kalium, Phosphor und Schwefel enthalten.
Die Nährstoffmengen, die über einen organischen Dünger auf den Grünlandflächen ausgebracht werden dürfen, sind durch die Vorgaben der Düngeverordnung limitiert. Wird die maximale Ausbringmenge nicht über die Phosphatlimitierung erreicht, so dürfen maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar über einen organischen Dünger ausgebracht werden. Nach der Düngeverordnung 2017 beziehen sich die 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngern auf den Betriebsdurchschnitt. Mit der Novellierung der Düngeverordnung verändert sich die Bezugsgröße in den roten Gebieten. Ab jetzt zählt der Schlag. In nicht nitratbelasteten Gebieten wird auch zukünftig die 170 kg Obergrenze für Stickstoff im Durchschnitt der Betriebsfläche gelten.
Dem entgegen steht bei einer intensiven Schnittnutzung vom Grünland ein Düngebedarf von häufig bis 300 kg Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Eine Differenz die über mineralische Stickstoffdünger ausgeglichen werden muss.
Tabelle 1: Düngebedarfsermittlung Grünland
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Beispiel 1: Intensive Schnittnutzung
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Zu-/Abschläge (in kg N/ha)
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Beispiel 2: Weidehaltung
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Zu-/Abschläge (in kg N/ha)
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Kultur
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Dauergrünland 5-Schnittnutzung
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Weide intensiv
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Stickstoffbedarf
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310 kg N/ha
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310
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130 kg/ha
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130
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Rohproteingehalt (Tabellenwert)
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17,5 % in der TM
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18% in der TM
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Ernteniveau (Tabellenwert)
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110 dt TM/ ha
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90 dt TM/ha
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Stickstoffdüngung aus org. Dünger im Vorjahr
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170 kg N / ha
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-17
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70 kg N/ha
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-7
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Ertragsdifferenz (betriebsspezifische Werte)
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115 dt TM/ ha
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-
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Rohproteindifferenz
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18,5 % in der TM
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+18
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-
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Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat – Humusgehalt
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Zwischen 8 % und 30 % organische Substanz im Boden
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-30
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Unter 8 % organische Substanz (Humus)
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-10
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Stickstoffnachlieferung von Leguminosen
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Leguminosenanteil zwischen 5 % und 10 %
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-20
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Leguminosenanteil unter 5%
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Stickstoffdüngebedarf
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261 kg N/ha
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113 kg N/ha
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Beispiel 1 – Intensive Schnittnutzung vom Dauergrünland
Bei diesem Fallbeispiel wird die Grenze von 170 kg N/ha über organischen Dünger ausgenutzt. Die Differenz von 91 kg N/ha muss mineralisch gedüngt werden. Eine ideale Möglichkeit, gerade nach der Schnittnutzung, ist die Applikation von flüssigen Düngemitteln wie PIASAN®-S 25/6. Stickstoff und Schwefel stehen der Pflanze direkt zur Verfügung und können randgenau appliziert werden. Dem Grünland wird der perfekte Start gewährt, um direkt nach dem Schnitt weiterzuwachsen. Allerdings sollte man nach dem Schnitt mit der Düngung noch einige Tage warten, bis die Schnittwunden am Grünland verheilt sind.
Beispiel 2 – Weide intensiv (keine Schnittnutzung)
In diesem Beispiel könnte der Stickstoffbedarf ohne weiteres vollkommen organisch appliziert werden. Aber wer seine Flächen nach der Beweidung mit einem organischen Dünger gedüngt hat, ohne dass danach deutliche Niederschlagsmengen gefallen sind, weiß: Die Tiere meiden das mit der Gülle „benetzte“ Gras. Zu empfehlen ist bei einer intensiven Weidenutzung, zu Beginn der Vegetation organisch zu düngen. In der Vegetation ist eine mineralische Stickstoffdüngung vorzuziehen.
Neben Stickstoff hat auch Schwefel eine essentielle Aufgabe für das Wachstum und die Qualität der Biomasse. Schwefel ist ein Baustein von Aminosäuren. Ohne Schwefel, beziehungsweise die schwefelhaltigen Aminosäuren, werden keine Proteine synthetisiert.
In organischem Dünger ist Schwefel enthalten. Aber auch genug? Das kann durch das Ziehen von Smin-Proben (hierbei wird der leicht lösliche Schwefel, vor allem Sulfat-S, im Boden ermittelt) und der Untersuchung des organischen Düngers bestimmt werden.
Häufig wird Schwefelmangel, wenn er vorliegt nicht erkannt, da es sich um einen latenten, also nicht sofort sichtbaren Mangel handelt. Ob so ein Mangel vorliegt, kann über eine Pflanzenanalyse ermittelt werden. Als Faustzahl gilt: Ist das Verhältnis von Stickstoff zu Schwefel im Pflanzenmaterial größer Zwölf zu Eins, weißt dies auf den Beginn von einem latenten Schwefelmangel hin. Eine Schwefeldüngung ist zu empfehlen, um nicht in einen akuten Schwefelmangel zu geraten.
Tabelle 2: Wann ist Schwefelmangel möglich, wann unwahrscheinlich?
Schwefelmangel wahrscheinlich
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Schwefelmangel unwahrscheinlich
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Neuansaat, leguminosenreiche Bestände, weidelgrasreiche Bestände mit frühen Schnittnutzungen
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Dauergrünland, leguminosenarme Bestände mit später Schnittnutzung
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Geringe Humusgehalte
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Hoher Humusgehalt
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Flachgründige Böden
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Tiefgründige Böden
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Nasser Winter und kaltes Frühjahr (hohe Sulafatauswaschung und geringe S-Mineralisation)
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Trockene Winter, warmes Frühjahr (geringe Sulfatauswaschung und hohe S-Mineralisation)
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Intensive Schnittnutzung
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Vorwiegende Weidenutzung (eine gewisse Nährstoffrückfuhr ist zu verzeichnen)
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Hohes Stickstoffdüngungsniveau mit reinem Stickstoffdünger (über 250 kg N/ha)
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Geringes Stickstoffdüngungsniveau mit reinem Stickstoffdünger (unter 200 kg N/ha)
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Regelmäßige organische Düngung
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Kalium und Phosphat werden bei einer organischen Düngung in Höhe von 170 kg Stickstoff pro Hektar in ausreichender Menge auf die Flächen ausgebracht. Grundlage für die Grundnährstoffdüngung ist die Grundbodenuntersuchung.
Nährstoffentzug Grünland auf einem Standort mit hohem Ertrag (LWK Nordrhein-Westfahlen 2015):
Weiden intensiv:
- 16 kg P2O5 pro ha
- 8 kg K2O pro ha
Intensive Schnittnutzung (4-Schnitte pro Jahr):
- 117 kg P2O5 pro ha
- 364 kg K2O pro ja
Sind in den organischen Düngern hohe Phosphatmengen vorhanden, können diese die organische Düngung nach Düngeverordnung limitieren. Bei über 20 mg Phosphat pro 100 g Boden (CAL-Methode) darf nur noch eine Phosphatdüngung nach Entzug erfolgen.
Wird nicht ausreichend Kalium oder Phosphat durch die organischen Düngemittel appliziert, so ist auf mineralische P- und K-haltige Düngemittel zurückzugreifen. Eine praktikable Methode der Grünlanddüngung ist dabei die Vorratsdüngung. Mit der Vorratsdüngung wird die schlagbezogene Nährstoffversorgung für zwei oder drei Vegetationsjahre zusammen ausgebracht. So müssen in den Folgejahren keine wesentlichen Mengen an Kalium oder Phosphat ausgebracht werden. Auf sehr leichten Standorten sollte die Kaliumdüngung wegen der Auswaschungsgefahr nicht als Vorratsdüngung, sondern jedes Jahr wiederkehrend erfolgen.
Magnesium
Neben den genannten Nährstoffen spielt die Magnesiumzufuhr auf Grünland eine wichtige Rolle – Stichwort Weidetetanie. Weidetetanie, auch Weidefieber genannt, ist eine Erkrankung der Tiere, welche auf einen Magnesiummangel im Blutserum zurückzuführen ist. Um dieser Mangelerscheinung vorzubeugen, ist stets auf eine ausreichende Magnesiumversorgung des Grünlandes zu achten.
Bei einer Vierschnittnutzung und anschließender Nachweide werden ca. 40 kg MgO pro ha (LWK Nordrhein-Westfahlen 2015) abgetragen. Diese müssen wieder auf die Fläche. Bei der Magnesiumdüngung ist die Vorratsdüngung zu präferieren. An leichteren Standorten mit höheren Winterniederschlägen kann, ähnlich wie beim Kalium, auch eine Zufuhr leicht löslichen Magnesiums (Kieserit) im Frühjahr sinnvoll sein.