Die Sperrfrist für die Ausbringung von N-Dünger endet am 1. Februar

In der Woche ab dem 1. Februar kann unter Beachtung entsprechender Richtlinien der Düngeverordnung wieder Dünger ausgebracht werden. Hier gilt es zu beachten, die Gesamtmenge an Stickstoff von 60 kg N/ha bei wassergesättigten oder gefrorenen Böden nicht zu überschreiten. Bei der Anwendung von Organik darf die Gesamtmenge an Ammoniumstickstoff in Höhe von 30 kg Stickstoff nicht überschritten werden. Nur wenn die Böden im Bereich der Wassersättigung aufnahmefähig sind und die Aufnahme von Stickstoff durch das Auftauen gewährleistet ist, dürfen mehr als 60 kg N/ha appliziert werden. Die Grundlagen der guten fachlichen Praxis müssen hier weiterhin Anwendung finden.

Termine

Besuchen Sie uns auf unserem Stand Halle Süd/7312 vom 5. bis 8. Februar 2019 bei den AGRAR Unternehmertagen in Münster.