Düngung zu Winterkulturen: Welche Vorgaben gelten?
Auf den Abschluss der Erntearbeiten erfolgen die ersten Vorbereitungen für die Aussaat der neuen Winterungen. Hierzu stellen sich Fragen, wie sich diese bestmöglich etablieren lassen und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind.
Maximal 60 kg N im Herbst
Laut Düngeverordnung darf im Herbst nur Stickstoff gedüngt werden, wenn dieser auch von der Pflanze vor dem Winter aufgenommen werden kann. Dies ist auf maximal 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N beschränkt und bezieht sich sowohl auf mineralische als auch auf organische Düngemittel. Eine N-Düngung im Herbst darf nur zu den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchte und Grünland erfolgen. Allein die Förderung der Strohrotte ist keine Voraussetzung für eine Herbstdüngung, hier muss die N-Applikation unterbleiben. In roten Gebieten gelten striktere Vorgaben.
Für die genaue Ausgestaltung der zulässigen Düngertermine, Kulturen, Sperrfristen und Düngehöhen sind die jeweils regionalen rechtlichen Vorschriften zu beachten. Wichtig ist, sämtliche im Herbst gedüngten N-Mengen vollumfänglich in der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen und im Frühjahr anzurechnen.
PIADIN® verbessert die N-Ausnutzung im Herbst
Die Effizienz der Gülle lässt sich durch Zugabe des Nitrifikationsinhibitors PIADIN® deutlich steigern. Die empfohlene Aufwandmenge beträgt fünf Liter PIADIN® je Hektar. Darüber hinaus verbessert die direkte Platzierung der Gülle im Boden mit entsprechender Ausbringtechnik oder einer unverzüglichen Einarbeitung die Nährstoffeffizienz. Auch bei Mineraldüngern bietet sich eine flache Einarbeitung an.